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Jetzt Grundsteuer berechnenWas gehört zur Bruttogrundfläche eines Gebäudes
Viele Menschen denken, dass der Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF) derselbe ist wie der Begriff der Wohn- / Nutzfläche. Doch das stimmt nicht. Der Begriff der BGF bezieht sich auf die totale Fläche eines Gebäudes, während der Begriff der Wohn- / Nutzfläche nur die tatsächlich nutzbare Fläche eines Gebäudes bezeichnet.
Das heißt, die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes.
Im Gegensatz zur Wohnfläche gehören ein Keller oder ein nicht ausgebauter Dachboden grundsätzlich mit zur Brutto-Grundfläche. Für die Ermittlung sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung (z. B. Putz oder Klinker) anzusetzen, sodass allein aus diesem Grund die BGF regelmäßig zu einer größeren m²-Zahl im Vergleich zur Wohn- oder Nutzfläche führt.
Nicht in die BGF einzuberechnen sind zum Beispiel
– Keller,
-Außentreppen,
-Zwischendecken die nicht genutzt werden können,
-Wartungsflächen (zum Beispiel Dachflächen die nicht genutzt werden können)
-Balkone (selbst wenn sie überdacht sind)
-Zusätzliche Ebenen im Dachgeschoss (unabhängig vom Ausbauzustand).
Die Normalherstellungskosten beinhalten nur die Brutto-Grundfläche der Abschnitte a (bedeckt und vollständig von allen Seiten umgeben) und b (bedeckt, aber nicht vollständig von allen Seiten umgeben). Der Bereich c (nicht bedeckt) wird daher nicht bei der Bestimmung der BGF berücksichtigt.
Gemäß den durch die Gerichte festgelegten Grundsätzen gilt ein Bauwerk als Gebäude, wenn es alle 5 Gebäudemerkmale erfüllt. Dies ist der Fall, wenn das Bauwerk
durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen vor äußeren Einflüssen schützt,
den Aufenthalt von Menschen ermöglicht,
fest mit dem Grund und Boden verbunden ist,
von einiger Beständigkeit und ausreichend stabil ist.
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