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Welche Länder schließen sich dem Bundesmodell nicht an?

Länder, die sich dem Bundesmodell nicht anschließen wollen, können durch eine entsprechende Grundgesetzänderung ein eigenes Grundsteuermodell einführen („Öffnungsklausel“).  

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer landesgesetzlich geregelt. Das Saarland und Sachsen haben die Öffnungsklausel genutzt, um vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen einzuführen. Bei der Bewertung von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft wenden alle Länder abgesehen von punktuellen Abweichungen das Bundesmodell an.  

(Quelle: Bundesfinanzministerium – Die neue Grundsteuer – Fragen und Antworten ) 

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