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Was genau ist eigentlich die Wohn- und Nutzfläche?

Wohnflächen sind für die meisten Menschen ein wesentlicher Faktor bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Doch was genau ist eine Wohnfläche und wie unterscheidet sie sich von einer Nutzfläche? 

Wohnflächen werden genutzt, um den Bedürfnissen von Menschen nach einer Unterkunft nachzukommen. Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die für geschäftliche, öffentliche oder andere Zwecke gedacht (z. B. Werkstätten oder Büroräume) und keine Wohnflächen sind.                                     Zu berücksichtigen ist, dass Wohnräume, die geschäftlich oder freiberuflich mitgenutzt werden (z. B. Arbeitszimmer), nicht als betriebliche Zwecke dienende Räume eingestuft werden. Öffentliche Zwecke werden durch Flächen abgedeckt, die zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden. 

Die wichtigste Grundlage ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die Nutzfläche nach der DIN 277. Für ältere Immobilien wird bei der Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung die Überleitungsvorschrift des 5. WoFlV angewendet. 

Wenn die Wohnfläche für diese Grundstücke nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnet worden ist, wird diese Berechnung hilfsweise übernommen. Allerdings, soweit ab dem 01.01.2004 bauliche Änderungen an dem Wohnraum dieser Grundstücke vorgenommen worden sind oder werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, ist diese Berechnung nach der Wohnflächenverordnung vorzunehmen. 

Für die Nutzflächen von Nebenräumen gilt eine bestimmte Regelung bei der Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche. Dabei handelt es sich um Keller-, Abstell-, Wasch-, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen. Stehen diese Flächen in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen, sind sie nicht in die Ermittlung einzubeziehen andernfalls sind sie bei der Ermittlung des Verhältnisses zu berücksichtigen. 

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