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Welche Räume müssen bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden und welche nicht?

Für die Berechnung des Grundsteuerwertes wird in fast jedem Bundesland die Wohnfläche benötigt. Denn: Je mehr Wohnfläche, desto höher fällt die Grundsteuer aus. Eine Ausnahme macht nur Baden-Württemberg, hier wird ausschließlich mit der Fläche des Grundstücks gerechnet. 

Als Wohnfläche gelten die Grundflächen dieser Räume: Wohnräume (Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer usw.), Wintergärten, Schwimmbäder (in geschlossenen Räumen), Balkone, Loggien, Dachgärten bzw. Dachterrassen, Terrassen, häusliche Arbeitszimmer 

Die Grundflächen von sogenannten Zubehörräumen bzw. Nebenräumen (Nutzflächen) stellen keine Wohnfläche dar. Dazu gehören insbesondere: Keller, Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume (Dachboden, Speicher), Trockenräume, Heizungsräume, Garagen 

 

(Quelle: Wohnflächenberechnung bei der Grundsteuer (buhl.de) ) 

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