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Kostenloser Grundsteuer­rechner online für 2022 – Grundsteuer berechnen für Haus, Wohnung und andere Wohnimmobilien

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Geodaten-Portale sind ein wertvolles Instrument, wenn es darum geht, Informationen zu erhalten. Sie können uns helfen, die Lage von Städten, Ländern und Gebieten zu bestimmen, sowie viele andere interessante Fakten. Anbei die Geodaten-Portale der Bundesländer. 

Baden-Württemberg: 
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Bayern: 
https://www.geodaten.bayern.de/bayernatlas-info/grundsteuer-nutzungsbedingungen/

Berlin: 
https://fbinter.stadt-berlin.de/boris/

Brandenburg: 
https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/

Bremen: 
https://geoportal.bremen.de/flurstuecksviewer/

Hamburg: 
https://geoportal-hamburg.de/Grundsteuerinfos

Hessen: 
http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis 

Mecklenburg-Vorpommern: 
https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/Karten/Grundvermoegen

Niedersachsen: 
https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/b?stichtag=2022-01-01

Nordrhein-Westfalen: 
https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/

Rheinland-Pfalz: 
https://maps.rlp.de/portal/GeoBasisViewer/?layerIDs=7,3,122,121,120,118,117,116,119,115,114,113,230,106,231,505&visibility=true,true,true,true,false,false,false,false,false,false,false,false,true,true,true,true&center=400500,5579000&zoomlevel=9

Saarland: 
https://geoportal.saarland.de/mapbender/frames/index.php?lang=de&gui_id=Steuer-BORIS&WMC=5416

Sachsen: 
https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuerportal-sachsen-flurstuecksinformationen-11764.html

Sachsen-Anhalt: 
http://www.grundsteuerdaten.sachsen-anhalt.de/ 

Schleswig-Holstein: 
https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/bodenrichtwertefuergrundsteuerzweckesh/index.html?lang=de#/

Thüringen: 
https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/grundsteuer.html

Viele Menschen denken, dass der Begriff der Brutto-Grundfläche (BGF) derselbe ist wie der Begriff der Wohn- / Nutzfläche. Doch das stimmt nicht. Der Begriff der BGF bezieht sich auf die totale Fläche eines Gebäudes, während der Begriff der Wohn- / Nutzfläche nur die tatsächlich nutzbare Fläche eines Gebäudes bezeichnet.  

Das heißt, die BGF ist die Summe der bezogen auf die jeweilige Gebäudeart marktüblich nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes.  

Im Gegensatz zur Wohnfläche gehören ein Keller oder ein nicht ausgebauter Dachboden grundsätzlich mit zur Brutto-Grundfläche. Für die Ermittlung sind die äußeren Maße der Bauteile einschließlich Bekleidung (z. B. Putz oder Klinker) anzusetzen, sodass allein aus diesem Grund die BGF regelmäßig zu einer größeren m²-Zahl im Vergleich zur Wohn- oder Nutzfläche führt. 

Nicht in die BGF einzuberechnen sind zum Beispiel 

– Keller,  

-Außentreppen,  

-Zwischendecken die nicht genutzt werden können,  

-Wartungsflächen (zum Beispiel Dachflächen die nicht genutzt werden können) 

-Balkone (selbst wenn sie überdacht sind) 

-Zusätzliche Ebenen im Dachgeschoss (unabhängig vom Ausbauzustand). 

Die Normalherstellungskosten beinhalten nur die Brutto-Grundfläche der Abschnitte a (bedeckt und vollständig von allen Seiten umgeben) und b (bedeckt, aber nicht vollständig von allen Seiten umgeben).  Der Bereich c (nicht bedeckt) wird daher nicht bei der Bestimmung der BGF berücksichtigt. 

Gemäß den durch die Gerichte festgelegten Grundsätzen gilt ein Bauwerk als Gebäude, wenn es alle 5 Gebäudemerkmale erfüllt. Dies ist der Fall, wenn das Bauwerk  

durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen vor äußeren Einflüssen schützt, 

den Aufenthalt von Menschen ermöglicht, 

fest mit dem Grund und Boden verbunden ist, 

von einiger Beständigkeit und ausreichend stabil ist. 

Wohnflächen sind für die meisten Menschen ein wesentlicher Faktor bei der Suche nach einer neuen Bleibe. Doch was genau ist eine Wohnfläche und wie unterscheidet sie sich von einer Nutzfläche? 

Wohnflächen werden genutzt, um den Bedürfnissen von Menschen nach einer Unterkunft nachzukommen. Zu den Nutzflächen zählen Flächen, die für geschäftliche, öffentliche oder andere Zwecke gedacht (z. B. Werkstätten oder Büroräume) und keine Wohnflächen sind.                                     Zu berücksichtigen ist, dass Wohnräume, die geschäftlich oder freiberuflich mitgenutzt werden (z. B. Arbeitszimmer), nicht als betriebliche Zwecke dienende Räume eingestuft werden. Öffentliche Zwecke werden durch Flächen abgedeckt, die zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden. 

Die wichtigste Grundlage ist die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die Nutzfläche nach der DIN 277. Für ältere Immobilien wird bei der Ermittlung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung die Überleitungsvorschrift des 5. WoFlV angewendet. 

Wenn die Wohnfläche für diese Grundstücke nach der Zweiten Berechnungsverordnung berechnet worden ist, wird diese Berechnung hilfsweise übernommen. Allerdings, soweit ab dem 01.01.2004 bauliche Änderungen an dem Wohnraum dieser Grundstücke vorgenommen worden sind oder werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, ist diese Berechnung nach der Wohnflächenverordnung vorzunehmen. 

Für die Nutzflächen von Nebenräumen gilt eine bestimmte Regelung bei der Ermittlung des Verhältnisses von Wohn- und Nutzfläche. Dabei handelt es sich um Keller-, Abstell-, Wasch-, Trocken- und Heizungsräume sowie Garagen. Stehen diese Flächen in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen, sind sie nicht in die Ermittlung einzubeziehen andernfalls sind sie bei der Ermittlung des Verhältnisses zu berücksichtigen. 

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